Die Verordnung über den Leinenzwang für Hunde in der Samtgemeinde Velpke vom 28.10.1986 sie sieht vor, dass bereits ab der Zeit vom 1. Dezember bis 31. Juli Hunde in bestimmten Bereichen an der Leine zu führen sind.
Die Verordnung gilt anders als das NWaldLG nicht für die gesamte Feldmark, sondern nur für Wälder, Baumgruppen und Hecken sowie einen 50 m breiten Streifen um diese Landschaftsteile und um Gewässer herum.
Auch die Regelung der Samtgemeinde Velpke hat das Ziel, das Wild und andere frei lebenden Tiere zu schützen.